Häufig gestellte Fragen

Wir haben Ihnen auf dieser Seite eine Übersicht der häufigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Übersicht

  1. Wer wird befördert und womit?
  2. Rabattprogramme (Jugendtaxi, Seniorentaxi)
  3. Taxischein bzw. Verordnung zur Krankenbeförderung

Die Reservierung einer Fahrt bei Brohltalmobil ist ganz einfach. Sie können entweder per E-Mail, Whatsapp oder telefonisch buchen. Bitte nennen Sie uns das gewünschte Datum, die Uhrzeit und die Abhol- sowie Zieladresse. Ob eine Fahrt zu gewünschter Zeit möglich ist teilen wir Ihnen zeitnah mit.
Alle Kontaktinformationen finden Sie hier.

Wir befördern nicht nur Patienten. Gerne unterstützen wir Sie auch bei Privatfahrten jeder Art. Bei Fahrten außerhalb der üblichen Beförderungszeiten bitten wir um vorherige Anmeldung der Fahrt, da wir aufgrund unserer Betriebsgröße keine nächtliche Bereitschaft zur Verfügung stellen können.

Beim „Mietwagen“ handelt es sich keinesfalls um eine Autovermietung. Ähnlich wie beim Taxi wird der Mietwagen auch inklusive Fahrer bestellt.
Juristisch gibt es zum Taxi allerdings einige Unterschiede. So ist der Mietwagen beispielsweise kein Teil des öffentlichen Personennahverkehrs und unterliegt somit weder der Pflicht zur Beförderung, noch der Betriebspflicht.

Wir sind ein reines Mietwagenunternehmen.

Wir orientieren uns bei der Preisgestaltung grundsätzlich am aktuell gültigen Taxi Tarif.

Das Jugendtaxi ist ein durch die Verbandsgemeinde gefördertes Programm, welches bestimmte Fahrten bezuschusst.
Die Bedingungen zur Nutzung des Jugendtaxis legt daher die Verbandsgmeinde fest. Grundsätzlich gelten die Voraussetzungen:

  • Leistungsbereichtigt sind Personen zwischen 14 und 25 Jahren
  • Es kann Freitags, Samstags und vor gesetzlichen Feiertagen von 21.00 Uhr bis 03.00 Uhr in Anspruch genommen werden

Die Verbandsgemeinde bezuschusst 2 € pro Person und Fahrt.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Das Seniorentaxi ist ein durch die Verbandsgemeinde gefördertes Programm, welches die Fahrten von bestimmten Personenkreisen bezuschusst.
Die Bedingungen zur Nutzung des Seniorentaxis legt daher die Verbandsgmeinde fest. Nutzungsberechtigt sind:

  • Personen ab 70 Jahren
  • Schwerbehinderte Personen mit Merkzeichen aG, Bl oder H

Die Verbandsgemeinde bezuschusst die Hälfte des Fahrpreises, jedoch höchstens 8 € pro Fahrt.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Eine Verordnung zur Krankenbeförderung (ugs. „Taxischein“ oder „Transportschein“) ist ein vom Arzt ausgestelltes Dokument, welches den Patienten dazu berechtigt, ein Personenbeförderungsunternehmen auf Kosten der Krankenkasse in Anspruch zu nehmen.

Der Arzt kann grundsätzlich für alle notwendigen Fahrten einen solchen Schein ausstellen. In einigen Fällen ist er hierzu sogar verpflichtet. Der Krankenbeförderungsschein muss allerdings von der Krankenkasse vor Fahrtantritt genehmigt werden. Der Krankenbeförderungsschein muss nicht genehmigt werden, wenn einer der hier genannten Bedingungen zutrifft.

Die Ärzte stellen im Regelfall Transportscheine bei schweren Erkrankungen wie z. B. Krebs aus. Personen mit Schwerbehinderung (Merkzeichen aG, Bl oder H) oder Pflegegrad (3 oder höher) erhalten ebenfalls vereinfacht eine Verordnung zur Krankenbeförderung.

Stellt der Arzt eine Verordnung zur Krankenbeförderung aus, so besteht aus medizinischer Sicht eine Notwendigkeit. Diese ist in jedem Falle dann gegeben, wenn das selber fahren aufgrund der Behandlung nicht möglich ist (z. B. bei Chemotherapie, Bestrahlung, Dialyse oder Operation). Ein Transportschein muss von der Krankenkasse immer vor Fahrtantritt genehmigt werden, es denn er ist genehmigungsfrei.

Es gibt einige Fälle in denen die Krankenkasse die Verordnung nicht vorher genehmigen muss. Dies ist unter anderem der Fall bei:

  • Stationärer Aufnahme (Hinfahrt & Rückfahrt)
  • vor oder nach stationärer Behandlung
  • Fahrten bei Operationen (Hinfahrt & Rückfahrt)
  • Schwerbehinderte Personen mit Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“
  • Personen mit Pflegegrad 3, 4 oder 5

Der Patient muss grundsätzlich zu jeder Fahrt 5 € bis 10 € bezahlen (Zuzahlung bzw. Eigenanteil gesetzliche Krankenkasse). Der genaue Betrag ergibt sich nach der gefahrenen Kilometerzahl.

Ausnahmen gibt es für Patienten, die von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind und somit über einen Befreiungsausweis verfügen. Diese Patienten müssen keine Zuzahlung leisten. Der Befreiungsausweis muss vor Fahrtantritt vorgezeigt werden. Ein Befreiungsausweis kann bei der Krankenkasse beantragt werden.

Bei sogenannten Serienfahrten (z. B. bei Chemo oder Bestrahlung) sieht der Gesetzgeber lediglich eine Zuzahlung zur ersten und zur letzten Fahrt vor.

Leider haben einige Krankenkassen Ihre Geschäftsbedingungen angepasst und verlangen nun zu jeder einfachen Fahrt den Zuzahlungsanteil. Informieren Sie sich daher vor Fahrtantritt bei Ihrer Krankenkasse.

Diese Seite dient lediglich als Übersicht zu häufig gestellten Fragen und erhebt kein Anspruch auf Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit. Dies gilt insbesondere für Regelungen die Krankenkassen oder deren Bewilligungsverfahren betreffen.